Der Begriff Sammtgemeinde (mit Doppel-m) wurde bereits in der Gemeinde-Ordnung für den Preußischen Staat vom 11. März 1850 verwandt. Diese war jedoch nur drei Jahre in Kraft. Um einen Sammelbegriff zu nutzen den jeder versteht, und um Verwirrungen vorzubeugen, haben wir uns entschlossen den Begriff Samtgemeinde zu nutzen.
Was bedeutet der Begriff Sammtgemeinde ? :
Gemeinden, die für sich allein den Zwecken der Gemeindeverwaltung nicht entsprachen, konnten sich als Einzelgemeinden zu einer „Samtgemeinde“ vereinigen. Jede Einzelgemeinde wurde von einem Gemeinderat vertreten und von einem Gemeindevorstand verwaltet.
Jede „Sammtgemeinde“ wurde für die gemeinsamen Angelegenheiten von einem Sammtgemeinderat vertreten und von einem Vorsteher (Bürgermeister, Oberschulze) verwaltet. Dieser beaufsichtigte die Verwaltung der Einzelgemeinden und konnte in jeder Einzelgemeinde den Vorsitz führen.