Wissenswertes

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 mit dem Az: 2 BvF 1/73 (Gesamturteil kann hier angesehen werden | Seite 18/19) ist das Deutsche (Kaiser) Reich bis heute nicht untergegangen.

Wenn wir hier in unseren Ausführungen vom Deutschen Reich sprechen , dann ist ausschließlich das Deutsche Kaiserreich gemeint !

Das Deutsche Reich ist rechtsfähig aber auf Grund der Fremdverwaltung durch die ua. Bundesrepublik Deutschland / GERMANY handlungsunfähig gestellt.

 

Grund: Seit dem Eintritt des 1. Waffenstillstands im Jahr 1918 und dem Putsch gegen den Deutschen Kaiser wurde die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs nicht wieder hergestellt, sondern durch ein Grundgesetz, i.V. mit der Weimarer Verfassung , zur Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß der

Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 und unter Täuschung, die Weimarer Republik wäre der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ersetzt.

Diese Regelungen wurde nicht von den deutschen Völkern ratifiziert und haben somit nicht den Status einer Verfassung erhalten.

 

Von 1939 bis 1945 wurden die kriegerischen Handlungen wieder aufgenommen. Nach dem 2. Waffenstillstand wurde den Deutschen Völkern das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gemäß der Haager-Land-Kriegs-Ordnung (HLKO) Artikel 43 durch die alliierten Siegermächte auferlegt. Dieses Grundgesetz wurde ebenfalls nicht von den Deutschen Völkern ratifiziert – darum heißt es auch NUR Grundgesetz und nicht Verfassung.

 

Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk DEUTSCH in einem Personalausweis / Reisepass der BRD (EU) kein wirklicher Nachweis dafür, dass man Deutsche(r) ist, sondern es legt lediglich die Vermutung nahe, dass der Ausweisinhaber Deutsche(r) sein könnte ! Solche Ausweispapiere können daher lediglich nur zur widerlegbaren Glaubhaftmachung dienen, dass jemand Deutsche(r) ist. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, welches für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.

 

Definition Personalausweis bei Wikipedia:

 

 

Der Personalausweis ist ein von staatlichen Stellen ausgegebener Identitätsnachweis als Personaldokument in Form eines amtlichen Lichtbildausweises. Personalausweise werden auch gemäß Art. 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen[1] von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen an Staatenlose ausgestellt, die keinen gültigen Reiseausweis besitzen.

 

Deutsche(r) durch Abstammung ist jeder Deutsche , dessen Vorfahren, mit Staatsangehörigkeit in einem der 26 Staaten des Deutschen Reichs, welche man ius sanguinis vererbt bekommt, bis vor den 01.01.1914 durch entsprechende Personenstandsurkunden nachweist.

 

Nur der Staat vermittelte die Staatsangehörigkeit ( Preußen, Bayern, Sachsen usw.)

 

Die BRD unterscheidet juristisch und theoretisch die Rechtskreise, in welchem man sich ggf. befindet.

Für Deutsche mit einer Ableitung der Staatsangehörigkeit gemäß RuStAG v. 22.07.1913 bedeutet dies Artikel 5 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Für alle anderen gilt Artikel 5 Absatz 2 des EGBGB

 

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) – Artikel 5 (Personalstatut):

 

Absatz 1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens.

Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor !

 

Absatz 2) Ist eine Person staatenlos oder kann ihre Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden, so ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder mangels eines solchen ihren Aufenthalt hat.

 

(3) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, in dem eine Person ihren Aufenthalt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat und ändert eine nicht voll geschäftsfähige Person den Aufenthalt ohne den Willen des gesetzlichen Vertreters, so führt diese Änderung allein nicht zur Anwendung eines anderen Rechts.

 

1. Die Bundesstaaten des Deutschen Reichs im letzten freien und nicht unter Kriegsrecht stehenden Stande (27.07.1914):(Anmerkung: Der 1. Weltkrieg wurde am 28. Juli 1914 durch Österreich-Ungarn erklärt, das Deutsche Reich ist diesem am 31. Juli 1914 beigetreten)

 

 

 

 


Gliederung des deutschen Kaiserreichs 1871–1918