Impfpflicht ?

 

Sind die Angehörigen der kreisfreien Samtgemeinde Alte Marck und deren Weltanschauungsgemeinschaft (Gebietsstand 1914) zur Teilnahme an Zwangsimpfungsmaßnahmen verpflichtet, nachdem der Deutsche Bundestag eine solche Masernimpfung verbindlich beschlossen hat?

 

Ein klares NEIN !

 

Keiner unserer Angehörigen unterliegt irgend einer von der BRD-Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets auferlegten Impfverpflichtung egal, ob Kind oder in irgend einem der per „Gesetz“, Weisung oder Anordnung verpflichteten Berufsgruppen.

 

Eine solche „Verpflichtung“ (Zwangsimpfung) verstößt gegen unser weltanschauliches Bekenntnis, welches durch Artikel 4 GG in Verb. mit Artikel 140 GG unter ausdrücklichem Schutze steht.

 

Solcherlei „Verpflichtungen“ verstoßen gegen den freien Willen unserer Angehörigen, gegen die Würde (Artikel 1 GG), die körperliche Unversehrtheit des Menschen, gegen die Persönlichkeitsrechte der Natürlichen Personen (Artikel 2 und 3 GG) und gegen deren Freizügigkeitsrechte (Artikel 11 GG).

 

Von keinem unserer Samtgemeindeangehörigen wird durch unsere Verwaltung gegen dessen freien Willen, Wissen, Gewissen, weltanschaulichem Bekenntnis oder eigene Verantwortung Impfpflicht abverlangt. Von keinem unser Angehörigen geht damit für die Allgemeinheit eine Gefahr aus. Es ist zudem durch nichts und niemanden wissenschaftlich vermittelbar, wie ein ungeimpftes Kind angeblich schutzgeimpfte Kinder anstecken können soll.

 

Wir fordern unsere Angehörigen dazu auf, gegenüber den derart Antragenden entsprechend kurze und höfliche schriftliche Zurückweisungen zukommen zu lassen und auf schriftliche Beantwortungen, Bescheide oder Ablehnungsbescheide zu bestehen. Auferlegte Zwangsmaßnahmen und evtl. daraus entstehende Sanktionen sind uns sofort und unter Mitteilung allem evtl. geführten Schriftverkehrs in EINER pdf-Datei zusammengefaßt mitzuteilen. Wir werden jedem solcher Fälle nachgehen und auf dem Rechtswege tätig werden.

 

Gegen jede solcherart vorstehend genannten Zwangsmaßnahmen, der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets GERMANY, ist fristgerecht kurz gefaßter Widerspruch und Zurückweisung solcher Ansinnen einzulegen und unbedingt darauf hinzuweisen, daß man aus weltanschaulichen Gründen einer Impfpflicht und somit angedachter oder angedrohter Körperverletzung oder sonstiger Sanktionen NICHT willentlich zustimmen wird. Gerne auch unter Hinweis auf unseren hier veröffentlichten Text.

 

In vorstehend benannter pdf–Datei sind die Androhenden namentlich und deren Funktionen in Behörden oder Einrichtungen zu benennen so, daß ordentliche Strafanzeigen bei den zuständigen Gerichten und Garanten zu erstellen sind.

 

Jeder Angehörige unserer Weltanschauungsgemeinschaft steht als Völkerrechtssubjekt und rechtsverbindlich festgestellter deutscher Staatsangehöriger mit beiden Beinen im Völkerrecht, anders als der Bundesbürger (Gebietsstand 1937, „im Sinne des GG Artikel 116.1“) ohne die rechtsverbindliche Feststellung seiner deutschen Staatsangehörigkeit und Eintrag im EStA-Register des Bundesverwaltungsamts Köln oder ohne unserem Heimatschein!

 

 

der Samtgemeinderat

 

 

 

Sonst unbeachtete Informationen zum Thema Impfen hier z. B. abrufbar: